Über uns

Der Club Wirtschaftspresse München e.V.

Der Club Wirtschaftspresse e.V. München ist die Vereinigung Münchener Wirtschaftsjournalisten. Wir haben rund 60 Mitglieder von allen führenden Wirtschaftsmedien in Deutschland. Darunter sind die großen Tageszeitungen wie Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung und Welt, die großen Wirtschaftspublikationen wie Handelsblatt und Börsen-Zeitung, die wichtigen Nachrichtenagenturen Bloomberg, dpa und Reuters, Magazine wie Der Spiegel, Manager Magazin, Wirtschaftswoche und Euro, aber auch der Bayerische Rundfunk sowie Fachzeitschriften.

Der Club veranstaltet in loser Folge Gespräche mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft und Politik. Das publizistische Echo auf die Veranstaltungen ist in der Regel groß. Der Besuch der Club-Gespräche ist nur ordentlichen Mitgliedern möglich. Mitglied können nur hauptberuflich tätige Wirtschaftsjournalisten aus dem Großraum München werden. Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand des Clubs Wirtschaftspresse. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 70 Euro im Jahr.

Der Vorstand des Clubs Wirtschaftspresse e.V. München besteht aus vier ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung neu gewählt. Seit Januar 2020 amtiert als Erster Vorsitzender Alexander Hübner von Reuters, Kassenwartin ist Angela Maier von der Wirtschaftswoche. Für den Internetauftritt ist Stephan Radomsky von der Süddeutschen Zeitung zuständig. Als Schriftführer fungiert Frank Müller vom Bayerischen Rundfunk. Der Vorstand kann unter folgender Emailadresse erreicht werden: info[at]wirtschaftspresse-muenchen.de

Der Club Wirtschaftspresse e.V. München ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 5746 als Verein eingetragen. Zweck des Clubs Wirtschaftspresse e.V. München ist die Bildung der Allgemeinheit durch fortschrittliche Wirtschaftspublizität, wie es in der Club-Satzung heißt.

Vereinssatzung des Club Wirtschaftspresse e.V. München
in der Fassung von 1982

§ 1
Der Club Wirtschaftspresse e.V. München ist eine Vereinigung von Wirtschaftsjournalisten. Zweck des Vereins ist die Bildung der Allgemeinheit durch fortschrittliche Wirtschaftspublizität, die gefördert und erreicht werden soll durch Gespräche der Mitglieder mit Vertretern der Wirtschaft und durch journalistische Umsetzung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der für die Allgemeinheit bestimmten Publikationen (z.B. Tages- und Wochenzeitungen, Magazine, Funk und Fernsehen). Der Verein arrangiert die Gespräche und Zusammenkünfte mit den Vertretern der Wirtschaft und unterstützt damit die Information und Weiterbildung seiner Mitglieder bei ihren Bemühungen um weitreichende Verbreitung wirtschaftlicher Zusammenhänge und Entwicklungen. Nutznießer der Vereinstätigkeit soll die breite Öffentlichkeit sein. Der Verein ist rechtsfähig nach § 21 BGB.

§ 2
Der Sitz des Vereins ist München.

§ 3
Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Ordentliches Mitglied kann jeder hauptberufliche Wirtschaftsjournalist bei Zeitung, Rundfunk, Fernsehen oder Zeitschrift sein, der im Großraum München tätig ist.

§ 4
Über die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder entscheidet zunächst der Vorstand. Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten, der sich mindestens zweimal im Jahr mit der Frage von Neuaufnahmen befassen muß.
Der Vorstand stimmt über die Anträge ab. Bei einstimmiger Annahme eines Antrages durch den Vorstand wird dies den Mitglied schriftlich mitgeteilt. Sofern nicht innerhalb eines Monats mindestens fünf ordentliche Mitglieder schriftlich Einspruch gegen die Aufnahme einlegen, tritt nach Ablauf dieser Frist die Mitgliedschaft des Antragstellers in Kraft.
Falls im Vorstand keine Übereinstimmung zu erzielen ist oder mindestens fünf Mitglieder seinem Votum widersprechen, hat die Mitgliederversammlung im Einvernehmen mit dem Antragsteller mit einfacher Mehrheit über den Antrag zu entscheiden. Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern muß die Abstimmung geheim vorgenommen werden.
Wenn ein Kollegen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat, kann der Vorstand diesen längstens für die Dauer eines Jahres zu den Veranstaltungen des Clubs als Gast einladen.
Jedes Mitglied kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Monatsende schriftlich gegenüber dem Vorstand seinen Austritt erklären.
Jedes Mitglied kann aus dem Verein mit Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung erschienenen ordentlichen Mitglieder ausgeschlossen werden.

§ 5
Die Höhe des Beitrages für die ordentlichen Mitglieder wird jeweils von der Mitliederversammlung festgesetzt. Fördernde Mitglieder tragen durch Leistung eines Zuschusses in jeweils mit dem Vorstand zu vereinbarender Höhe zur Erfüllung des Vereinszweckes bei. An die Förderungsleistung dürfen von keiner Seite Bedingungen geknüpft werden.

§ 6
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7
Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Mindestfrist von einer Woche schriftlich einberufen, wenn es die Belange des Vereins erfordern. Die Einberufung muß erfolgen, wenn mindestens ein Drittel aller ordentlicher Mitglieder dies schriftlich verlangt.
Nach Ablauf von jeweils zwei Kalenderjahren muß eine ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden, auf der Entlastung und Neuwahl des Vorstandes sowie Rechnungslegung der Kasse erfolgen.
Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte, insbesondere durch Abstimmung in den Mitgliederversammlungen, kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf ein anderes ordentliches Mitglied übertragen werden. Ein Mitglied kann mehrere, jedoch höchstens drei Mitglieder vertreten. Aufgaben der Mitgliederversammlung können im schriftlichen Umlaufverfahren unter Mitwirkung sämtlicher Mitglieder erledigt werde.

§ 8
Der Vorstand besteht aus vier Personen. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf zwei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch darüber hinaus so lange im Amt, bis ein neuer gewählt worden ist. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Es genügt, wenn zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zeichnen. Dem Ersten Vorsitzenden obliegt insbesondere die Führung der Vereinsgeschäfte, der Zweite Vorsitzende hat das Amt der Kassenführung, der Dritte das des Schriftführers. Als solcher hat er insbesondere die Versammlungsprotokolle zu führen und die gefaßten Beschlüsse zu beurkunden. diese sind von einem Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.

§ 9
Zu finanziellen Verpflichtungen, die über den Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebs hinausgehen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 10
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11
Um den Gedanken einer zeitgemäßen Wirtschaftspublizistik im Sinne des § 1 zu fördern, kann der Club einmal im Jahr einen „Publizitätspreis der Münchner Wirtschaftspresse“ (Gläserne Letter) verleihen. Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury aus fünf Mitgliedern. Die Jury-Mitglieder sind von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre in geheimer Abstimmung zu wählen. Sie sollen beruflich in der Firmenberichterstattung tätig sein.

§ 12
Im Falle einer Auflösung des Vereins ist das nach der Liquidation verbleibende Vermögen dem Fachbereich Wirtschaft der Universität München zuzuführen. Näheres bestimmt die Mitgliederversammlung.